Im Todesfall zu erledigen
Im Todesfall ist der Hausarzt bzw. Distriktarzt zur Feststellung des Todes bzw. zur Totenbeschau zu verständigen. Auskunft bezüglich des diensthabenden Arztes erteilen die örtliche Dienststelle des Roten Kreuzes (Bruck Tel.: 51144) sowie die Polizei (Bruck Tel.: 51888-0).
Beim Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim o.ä. wird die Totenbeschau vom Pflegepersonal organisiert.
Weiteres ist die Bestattung für die Abholung/Versorgung des Verstorbenen zu verständigen.
Kontakt
Todesfallaufnahme
Bei Eintritt eines Todesfalles werden für die Regelung der verschiedensten Angelegenheiten eine Reihe von wichtigen Unterlagen benötigt.
Persönliche Papiere des/der Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Taufschein (wenn vor 1939 geboren)
- Heiratsurkunde (Trauungsschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung (Meldezettel)
- Bei Witwen oder Witwern Sterbeurkunde des Ehegatten
- Kleidung zum Ankleiden, Schuhe, Beigaben (Bei einer Feuerbestattung ist keine persönliche Kleidung gestattet)
- Grabkarte (falls vorhanden)
- Alle Polizzen für die Abwicklung mit dem Wiener Verein (bei einer eventuell vorhandenen Sterbeversicherung)
- Foto (wenn gewünscht) für den Druck von Parte oder Sterbeandenken
Nach dem Trauerfall
Um Sie auch nach der Beisetzung zu unterstützen, haben wir für Sie nützliche Informationen zusammengestellt.
Abmeldungen
Wir besorgen für die Hinterbliebenen am Standesamt des Sterbeortes die amtlichen und privaten Sterbeurkunden. Die gebührenfreie, amtliche Sterbeurkunde wird beispielsweise zum Abmelden der Pension (GKK, PVA) benötigt. Die gestempelten Urkunden sind für private Zwecke gedacht, wie für das Abmelden von Versicherungen (Auto), Handyverträgen usw.
Hinterbliebenenpension
Anträge auf Gewährung von Hinterbliebenenpensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) können bei der PVA oder der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
- PVA: Sprechtage bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse. In Bruck: Dr.-Th.-Körner-Straße 25 (derzeit jeweils Montag und Donnerstag nach telefonischer Anmeldung Tel.: +43 3862 51440)
- Sozialreferat Bruck, Koloman-Wallisch-Platz 1, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: +43 3862 890-3200, 3210 oder 3220).
Verlassenschaftsabhandlung
Das Standesamt verständigt das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall. Dieses beauftragt als Gerichtskommissär den zuständigen Notar, die Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen. Die Hinterbliebenen bekommen ohne ihr Zutun zwei bis drei Wochen nach dem Todesfall vom Notar eine Einladung zur Todesfallaufnahme. Bei diesem Termin werden anhand eines Fragenkatalogs die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der/des Verstorbenen festgehalten und es wird geklärt, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Möchten die Hinterbliebenen die Verlassenschaft vom Notar ihres Vertrauens abhandeln lassen, besteht die Möglichkeit, sich selbst an diesen zu wenden und ihn damit zu betrauen, die Verlassenschaft im Eingabenweg durchzuführen.